Kostenübernahme

Als Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über eine Kassenzulassung, die es mir erlaubt, psychotherapeutische Leistungen über die gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Bei entsprechender Indikation (Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung) kann die Therapie nach Bewilligung durch die Krankenkasse zu deren Lasten abgerechnet werden, so dass für Sie keine Kosten entstehen.

Des Weiteren bin ich befugt. über die Berufsgenossenschaft abzurechnen.

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte hängt vom individuellen Versicherungstarif und der Versicherung ab. Privatpatienten sollten vor Beginn einer Psychotherapie sich bereits im Vorfeld mit ihrer privaten Versicherung in Verbindung setzen, um die Kostenübernahme und das Stundenkontingent abzuklären.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, als Selbstzahler therapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Honorierung können Sie mit mir in einem persönlichen Gespräch klären.

Paar- und Familientherapien werden von den Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernommen.